Als Verfahrensbeistand gem. §158 FamFG vertrete ich die Interessen von Kindern und Jugendlichen in familienrechtlichen Verfahren. Häufig handelt es sich dabei um Angelegenheiten, innerhalb derer die Eltern eines oder mehrerer Kinder in einem starken Interessenkonflikt miteinander stehen und beispielsweise nicht in der Lage sind, eine außergerichtliche Einigung im Hinblick auf die elterliche Sorge, die Entscheidung über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder die Regelung des Umgangs zu treffen. Teilweise handelt es sich auch um Verfahren, in denen aus Kinderschutzgründen eine teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge im Raum steht.

Als Verfahrensbeistand führe ich Gespräche mit den betroffenden Kindern bzw. Jugendlichen und setze mich dafür ein, dass deren Interessen Berücksichtigung bei der gerichtlichen Entscheidung finden. Sofern durch das Gericht eine entsprechende Beauftragung erfolgt, führe ich zudem auch Gespräche mit den Eltern und ggfls. anderen in der Sache bedeutsamen Personen, um dabei insbesondere auch auf das Zustandekommen einer einvernehmlichen Lösung hinzuwirken. 

Die Bestellung zum Verfahrensbeistand erfolgt jeweils per Beschluss durch das Familiengericht, bei dem das Verfahren geführt wird. Ich bin für alle Berliner Familiengerichte tätig (AG Pankow / Weißensee, AG Schöneberg, AG Tempelhof-Kreuzberg).